Interview

Sucht und Suchtprävention

Rund zwei Prozent der Beschäftigten in Deutschland nehmen nach eigenen Angaben regelmäßig leistungssteigernde oder stimmungsaufhellende Medikamente ohne medizinische Indikation. Gleichzeitig berichtet der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) e.V. über eine „überproportionale Verschreibung von Psychopharmaka und der Zunahme von Sucht (Alkohol, Medikamente…) bei Angehörigen der Pflegeberufe“ im Zusammenhang mit den anhaltend hohen beruflichen Belastungen. Diese Thematik sollten wir deshalb nicht aus den Augen verlieren.

20.01.2022 | Interview
Portrait von Bertina Weidel

Der Übergang von einem riskanten oder schädlichen Gebrauch in eine Abhängigkeit ist meist fließend und vom Betroffenen allein kaum zu beeinflussen.

Doch einen Kollegen oder eine Kollegin auf einen Verdacht der Sucht hin anzusprechen, ist sehr persönlich und oft schwierig. Überschreitet man damit eine Grenze? Wie umgehen mit einem Verdachtsfall?

Im Theodor-Wenzel-Werk gibt es bereits seit 2010 eine Hilfestellung in Form einer Dienstvereinbarung zum Thema „Sucht“, bereits Anfang 2020 ist diese Dienstvereinbarung zur betrieblichen Suchtprävention und zum Umgang mit suchtgefährdeten Beschäftigten aktualisiert worden. Daneben hat sich ein Arbeitskreis zur betrieblichen Suchtprävention und zum Umgang mit suchtgefährdeten Beschäftigten gebildet, dem die Diplom-Psychologin und Suchtbeauftragte des TWW Gabriela Roth, die Betriebsärztin Dr. Miriam Lenz-Molliné, die leitende Psychologin der drei Fachabteilungen Dr. Sabine Hoffmann sowie Bertina Weidel, Schwerbehindertenvertreterin im TWW angehören.

In einem persönlichen Interview im Mitarbeitendenmagazin des TWW DER THEO gibt Bertina Weidel Einblicke in die Motivation des Unternehmens für diese Dienstvereinbarung und erste Hilfestellungen im Umgang mit suchtgefährdeten, bzw. süchtigen Kolleginnen oder Kollegen.

DER THEO: Liebe Frau Weidel, bereits 2020 haben Sie eine überarbeitete Version der Dienstvereinbarung zur betrieblichen Suchtprävention und zum Umgang mit suchtgefährdeten Beschäftigten im Intranet des Unternehmens veröffentlicht. Ich muss gestehen, ich bin jetzt zum ersten Mal mit dieser Dienstvereinbarung in Berührung gekommen. Wie aktuell ist das Thema „suchtgefährdete Beschäftigte“ bzw. „süchtige Beschäftigte“ und seit wann setzt sich das TWW als Arbeitgeber damit auseinander?

Bertina Weidel: Die letzte Dienstvereinbarung „Sucht“ wurde im März 2010 erstellt und stand 2019 beim Arbeitssicherheitsausschuss auf einem Tagesordnungspunkt. Mir fiel auf, dass die darin aufgeführte Suchtbeauftragte Frau Düffort sich bereits im Ruhestand befand und es somit keinen Ansprechpartner gab. Dienstvereinbarung und Stufenplan mussten demnach sowieso aktualisiert werden. Dabei fand ich, dass die Dienstvereinbarung aus meiner Sicht nicht klar genug strukturiert war. Mein Wunsch war es auch, den Stufenplan um eine 5. Stufe zu erweitern. Zudem war die alte Dienstvereinbarung den meisten Mitarbeiter*innen nicht bekannt. Auf der einen Seite ein Zeichen, dass es anscheinend nur sehr selten Vorfälle gab, wo die Dienstvereinbarung hätte greifen können, auf der anderen Seite vielleicht auch ein Phänomen der so genannten Co-Abhängigkeit, wobei Kolleginnen und Kollegen versuchen, dem Betroffenen zuzuarbeiten und Fehler zu korrigieren.

DER THEO: Einen Kollegen oder eine Kollegin auf einen Verdacht der Sucht hin anzusprechen, ist sehr persönlich und ich stelle mir das sehr schwierig vor. Überschreitet man damit eine Grenze? Was raten Sie zunächst im Umgang mit einem Verdachtsfall?

Bertina Weidel: Bevor ich Ihre Frage beantworte, denke ich an einen Kollegen, der kurz nach Eintritt in den Ruhestand an den Folgen eines langjährigen Suchtmittelkonsums verstarb. Ich mache mir heute noch Vorwürfe, nicht den Mut gehabt zu haben, ihn anzusprechen, obwohl eine Vertrauensbasis gegeben war. Heute würde ich es tun, als Kollegin unter vier Augen: „Mir ist aufgefallen, dass …“, meine Sorge signalisieren, Hilfe anbieten und unsere Suchtbeauftragte Gabriela Roth, Psychologin der Psychiatrischen Institutsambulanz, zur Beratung empfehlen.

Der Arbeitskreis hat ein Unterstützungssystem aufgebaut, so dass die Betroffenen auch von den Erfahrungen im Hause bei der Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen profitieren können.

Ich hätte es lieber gesehen, wenn der Kollege, von dem ich sprach, die Prozedur des Stufenplans beschritten hätte. Auch wenn es erst einmal unangenehm erscheint und eine gewisse Anonymität verloren geht, so hätte er mit dem Ansprechen der Abhängigkeitsproblematik wenigstens eine Chance gehabt, Hilfe- und externe Therapie-Angebote anzunehmen.

Anlass für den Beginn von Stufengesprächen ist immer, dass Verhaltens-Auffälligkeiten durch Suchtmittelmissbrauch bzw. Verstöße oder Vernachlässigung arbeitsvertraglicher Pflichten vorliegen. Die Führungskraft gibt in einer Interventionskette Rückmeldungen auf das Verhalten, bietet Unterstützung an oder leitet Sanktionen ein, wenn erneute Pflichtverletzungen sichtbar werden. Wird rechtzeitig Hilfe in Anspruch genommen, so findet der Stufenplan noch keine Anwendung.

DER THEO: Als Steuerungsgremium ist ein Arbeitskreis eingerichtet worden. Teilnehmer*innen des Arbeitskreises sind in der Dienstvereinbarung ebenfalls genannt und es wird darauf hingewiesen, dass dieser Arbeitskreis keinerlei beratende Funktion hat. Sie sprechen in der Dienstvereinbarung aber auch von einer internen nebenamtlichen Suchtberatung – an wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Suchtberatung in Anspruch nehmen möchte? Und ist diese Suchtberatung auch für Kolleg*innen, die einen Verdacht haben?

Bertina Weidel: Gabriela Roth hat das Mandat als Suchtbeauftragte des TWW erhalten. Natürlich können sich Beschäftigte auch im Verdachtsfall von ihr beraten lassen und sich auf Vertrauen, Verständnis und Verschwiegenheit verlassen.

Suchtprobleme sind aus meiner Sicht häufig lösbar. Betroffene sollten sich nicht scheuen, eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

 

DER THEO: Als zentrales Ziel der Vereinbarung werden sowohl die Vorbeugung von Suchtgefährdungen als auch die Hilfe bei Suchtproblemen genannt. Wo verläuft hier die Grenze zwischen Suchtgefährdung und Sucht?

Bertina Weidel: Das Thema Sucht ist sehr komplex. Eine Suchtgefährdung beginnt mit dem Konsum gesundheitsgefährdender Substanzen. Es setzt sich fort nach dem Schema, wie ich es auf der Internet-Seite von „Blaues Kreuz“ las mit: “Erfahrung – Wiederholung – Gewöhnung – Missbrauch“.

Der Weg zur eigentlichen Sucht ist dann meist nicht mehr weit und bedeutet seelische und körperliche Abhängigkeit, welche auch ins soziale Umfeld greift. Das bedeutet auch, dass der Körper mit starken Entzugserscheinungen reagiert, wenn der Wirkstoffspiegel fehlt und die Dosis stetig erhöht werden muss, um die erhoffte Reaktion zu spüren.

Im Prozess der Suchtberatung ist es wichtig, erstmal gemeinsam herauszufinden, in welcher Phase sich der Betreffende genau befindet. Wie schnell es z. B. zu einer Gewöhnung zuvor verordneter Schmerzmedikamente oder Schlafmittel kommen kann, weiß ich aus Erfahrungen im Freundeskreis oder wenn Aufputschmittel benötigt werden, um den Arbeitsalltag meistern zu können. Es sind nicht nur Alkohol und Drogen, die zu einer Sucht führen können.

 

DER THEO: Eine letzte Frage: Gilt die Dienstvereinbarung für alle Einrichtungen des TWW?

Bertina Weidel: Die Dienstvereinbarung gilt für alle Standorte und Bereiche des TWW mit einer Ausnahme. Die Diakoniestation ist als gGmbH eine eigenständige Dienststelle mit einer eigenen Mitarbeitervertretung. Diese müsste selbst mit Geschäftsführung eine eigene Dienstvereinbarung abschließen.

Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass es ohne das außerordentliche Engagement von Frau Dipl.-Psych. Roth, Frau Dr. Lenz-Molliné und Frau Dr. Hoffmann, nur schwer gelungen wäre, die neue Dienstvereinbarung, so wie sie ist, auf die Beine zu stellen. Ihnen einen besonderen Dank.

DER THEO: Liebe Frau Weidel, wir danken Ihnen ganz herzlich für das Interview.

Das Interview für den THEO führte Claudia Noack, Leiterin Unternehmenskommunikation